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Corona-Impflicht im Pflege- und Gesundheitswesen

Das Bundesverfassungsgericht hat nun endgültig die Corona-Impflicht im Pflege- und Gesundheitswesen für verfassungskonform erklärt.

Dutzende Klägerinnen und Kläger wollten sich gegen die seit Mitte März geltende Impflicht, in der Pflege und im Medizinbereich wehren. Die Eilanträge zur vorläufigen Aussetzung der Impflicht, wurden im Februar vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Am 19.05.2022 wurde dann der Teil-Impflicht endgültig zugestimmt.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift in die körperliche Unversehrtheit von Menschen ein. Zudem müssen die, die sich nicht impfen lassen wollen, mit beruflichen Konsequenzen rechnen. Die Alternative: den Beruf aufgeben oder wechseln. Dies sei aber laut den Verfassungsrichterinnen und Richtern verhältnismäßig und nicht zu beanstanden.

(Quelle: https://lnkd.in/eAsNdmMD)

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