Datenschutzbeauftragter für Pflegeeinrichtungen
Lernen Sie von den Besten
Datenschutzbeauftragter nach der EU DSGVO
Die VS Virtuals Akademie GmbH bietet seit dem 01.04.2018 die Weiterbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten in der Pflege an.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten in Pflegeeinrichtungen ist seit Einführung der EU Datenschutzgrundverordnung ( EU DSGVO ) am 25. Mai 2018 eine sehr gewichtige. Vor allem Pflegeeinrichtungen – ganz gleich ob Vollstationär, Teilstationär oder ambulant sind verpflichtet äußerst sensibel mit Patienten- und Mitarbeiterdaten umzugehen. Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen wurde damit geschaffen!
In dem Kurs zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten werden Sie auf die Herausforderungen in Ihrem Unternehmen vorbereitet, damit Sie die Komplexität der Vorordnung erfassen und rechtssicher umsetzen können.
Grundlage:
Die meisten Träger und Unternehmer stationärer, teilstationärer und ambulante Einrichtungen sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der EU DSGVO verpflichet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Je nach Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter und weiterer Faktoren besteht eine Bestellungspflicht.
In der 5-tägigen Intensivweiterbildung erlangen Sie die Kernkompetenzen, in den Bereichen BDSG zum DSAnpUG-EU in Verbindung mit der DSGVO zum 25.05.2018. Hier stellt der Gesetzgeber zahlreiche neue Anforderungen an bestehende Datenschutzmanagementsysteme. Der Schwerpunkt der Weiterbildung liegt in der rechtskonformen Umsetzung von Mindestanforderungen im betrieblichen und behördlichen Datenschutz. Zudem erlernen Sie, wie die Sicherstellung der Wahrung von Schutzzielen wie Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sichergestellt werden kann. Für Patientendaten gelten in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz. Neben dem allgemeinen Datenschutzrecht gelten branchenspezifische Datenschutznormen und die ärztliche Schweigepflicht. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen sind Einrichtungen gefordert, sich mit Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu befassen. In unserer Intensivweiterbildung machen wir Sie mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Gesundheitswesen vertraut. Sie erwerben fundierte Kenntnisse über die aktuelle Rechtslage und wissen, wie Sie in Ihrer Einrichtung datenschutzkonforme Prozesse etablieren.
Der Datenschutzbeauftragte ist eine Person, die innerhalb einer Organisation für den Datenschutz verantwortlich ist. Er muss u.a. die Einhaltung relevanter Datenschutzvorschriften gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Er ist berechtigt, Aufgaben zu delegieren und zu überwachen. Entscheidend für seine Tätigkeit ist die Übernahme der Verantwortung. Der Absolvent selbst kann als interner Datenschutzbeauftragter oder auch als externer Beauftragter für eine Einrichtung im Gesundheitswesen tätig sein. Die Regelungen des BDSG sowie der EU DSGVO räumen Unternehmen bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten zwei Möglichkeiten ein.
Die Weiterbildung findet berufsbegleitend als Blended Learning Lehrgang statt, dabei stehen Ihnen Webtools und E-Learning Nuggets zur Verfügung, die Ihnen das Lernen deutlich erleichtern. Während der Weiterbildung führen Sie selbständig Leistungstests in den jeweiligen Themenbereichen durch, diese bildet dann die Note für die Abschlussprüfung. Über das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildung wird Ihnen ein Zeugnis und ein Zertifikat mit der Abschlussbezeichnung zertifizierter Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen nach den Regelungen des BDSG sowie der EU DSGVO ausgestellt.
- Grundzüge des Datenschutzes und rechtliche Rahmenbedingungen (Sozialgesetzbuch, Landes- und Bundesdatenschutzgesetz, Krankenhausgesetze, Gesetz zur Verbesserung der Datentransparenz und des Datenschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung, Patientenrechtegesetz etc.)
- Datenschutzrelevante Unternehmensstrukturen im Gesundheitswesen
- Rolle von Datenschutzbeauftragten intern und extern (Aufgaben/Rechte/Pflichten)
- Umgang mit Patientendaten und Patientenkarteien
- Infrastruktur und Verhalten von Mitarbeitern (persönliche und betriebliche Voraussetzungen)
- Übermittlung von Daten an Dritte, Abrechnungsstellen, Sozialversicherungsträger und Medizinischer Dienst der Krankenversicherung [MDK])
- Entbindung von der Schweigepflicht
- Dokumentation, Archivierung und Übertragungsformen
- Datenschutz bei meldepflichtigen Erkrankungen, Infektionen und Forschung
- Schweigepflicht des Arztes und der Mitarbeiter
- Besonderheiten der Krankenhausinformationssysteme
- Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 9 BDSG
- Auftragsdatenverarbeitung in Unternehmen des Gesundheitswesens
- Studienskripte
- Bücher
- E−Books
- Blended Learning Virtuals Software (gedruckt und digital)
- Praktikumsleitfaden
40 UE (Möglichkeit in 5 Tagen).
- Tagespflege – und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, stationäre
- Altenpflegeheime, ambulante Dienste, Betreuungsagenturen
- Möglichkeit der selbständigen Tätigkeit als Unternehmer/in
- ambulante Pflege
- Unikliniken
- Kurkliniken
- Rehakliniken
zertifizierter Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen nach den Regelungen des BDSG sowie der EU DSGVO.