Betrieblicher Brandschutzbeauftragter

Betrieblicher Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte sind Mitarbeiter, die speziell dafür bestellt werden den Aufbau einer Brandschutzorganisation und die vielfältigen damit verbundenen Aufgaben in einem Betrieb zu übernehmen. Sie sind unerlässlich für einen ausreichenden Schutz von Mitarbeitern und Firmeneigentum.

Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst 64 UE (á 45 min) und ist richtet sich nach den Durchführungsbestimmungen der DGUV Richtlinie 304-001.

Sie erlangen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Gefährdungsbeurteilung von branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdung und damit verbundene Risiken. Zu den Inhalten des Kurses gehören neben der Vermittlung von allgemeinen normativen Voraussetzungen für die rechtssichere Durchführung des Brandschutzes, wie zum Beispiel das Erstellen von Brandschutzordnungen oder von Flucht- und Rettungsplänen auch die Durchführung von internen Brandschutzbegehungen und die Schulung der eigenen Mitarbeiter.

Die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme richtet sich nach den Durchführungsbestimmungen des DGUV Grundsatz 205-003.

  • Lehrgangsmaterial nach DGUV Informationsschrift 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
  • Übungs- und Demonstrationsmaterialien
Diese Weiterbildung umfasst insgesamt 64 UE und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfung ab.
  • Industriebetriebe
  • Versicherungen
  • Tagespflege − und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen der stationären Krankenversorgung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse über betriebliche Abläufe
  • xxxxx € pro Teilnehmer. Die Weiterbildung ist AZAV−Zertifiziert und damit zugelassen für den Weiterbildungsgutschein.

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