Behandlungspflege LG 3 und LG 4
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Behandlungspflege LG3 und LG4
Altenpfleger und Altenpflegerin sind examinierte Pflegefachkräfte, die genauso wie die Gesundheits- und Krankenpfleger/in eine dreijährige Ausbildung absolvieren müssen. Der entscheidende Unterschied zwischen Altenpfleger/in und Gesundheits- und Krankenpfleger/in liegt in der Erbringung von Behandlungspflegen der Leistungsgruppen IV. Diese sind den 3 jährig examinierten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen vorbehalten. Dieses Ausbildungsdefizit können Altenpfleger/in ausgleichen, wenn eine Pflichtfortbildungen von 54 UE um die Themen absolviert wurde. Ausgenommen sind die Altenpflegehelfer/in, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder Pflegehelfer die nur einen Aufbaukurs von 460 UE absolviert haben.
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und im Gegensatz zur Grundpflege, die eine Leistung aus der Pflegeversicherung ist, dürfen Behandlungspflegen nur durch 3 jährig examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern bzw. durch Altenpflegern mit entsprechender Fortbildung durchgeführt werden. Auch Pflegehelfer mit 2 jähriger Berufserfahrung und anschließender Fortbildung Behandlungspflege , dürfen Leistungen der Leistungsgruppen I und II durchführen, jedoch nicht die Behandlungspflege der Leistungsgruppen III und IV. Diese sind den 3 jährig examinierten Pflegefachkräften vorbehalten. Die Tätigkeiten und Leistungen aus der Pflegeversicherung dürfen die Pflegehelfer/in selbständig durchführen. Dazu gehören die Körperpflege bei pflegebedürftigen, Hilfestellungen beim täglichen Essen oder auch Hilfe beim Gang zur Toilette. Auch wenn die Grundpflege im Bett häufig als die scheinbar leichtere Art der Pflege in Abgrenzung zur Behandlungspflege bezeichnet wird, so ist dies doch sehr umstritten. Auch diese Tätigkeiten sind wichtig für ältere Menschen, die auf Hilfe von Pflegediensten und Pflegekräften angewiesen sind. Deshalb sind auch sie sehr wertvoll und hoch einzuschätzen. Zur Grundpflege gehört auch die sogenannte 24 Stunden Pflege daheim, wobei hier nicht nur die häusliche Pflege an sich im Vordergrund steht. Vielmehr ist die Betreuung rund um die Uhr für viele Senioren die einzige Möglichkeit, in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können und nicht in ein Alten-oder Pflegeheim umziehen zu müssen.
Ziel dieser Weiterbildung ist es, zweijährig ausgebildete Fachkräfte oder Altenpfleger die bereits die Nachqualifizierung der Leistungsgruppen 1 und Leistungsgruppen 2 erfolgreich absolviert haben, zielgerichtet erweitert zu qualifizieren, um Ausbildungsdefizite auszugleichen. Damit diese an einer Qualifizierung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft teilnehmen können. Damit eröffnet sich ein größerer Spielraum in der Behandlung von pflegebedürftigen Menschen für Berufsangehörige der Altenpflege. Mit dieser Fortbildung soll ein Altenpfleger oder eine Altenpflegerin auch die Möglichkeit erhalten außerhalb der Altenheime oder ambulanten Dienst auch in der stationären Krankenversorgung zu arbeiten und Behandlungspflegen der LG 3 und LG 4 erbringen dürfen.
Die Weiterbildung startet mit zwei synchron organisierten Web-Einheiten bzw. Seminaren vor Ort und verteilt sich anschließend in teilnehmerorientierten Lernstrecken, die individuell mit den Dozenten erarbeitet werden. Die eigens entwickelte Lernsoftware ist auf gehirngerechtes Lernen programmiert. Die Lerndidaktik und Methodik basiert auf neuesten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen die an renommierten Universitäten erzielt wurden. Damit können Altenpfleger Fortbildungen in der Pflege flexibler gestalten.
- Studienskripte
- Bücher
- E−Books
- Blended Learning Virtuals Software (gedruckt und digital)
- Praktikumsleitfaden
Diese Weiterbildung umfasst insgesamt 54 UE mit folgenden Lerninhalten.
- Absaugen und Beatmung sowie spezieller Anatomie
- Beatmungssgeräte: Überwachung und Bedienung
- Trachealkanülen: Pflege und Wechsel
- Drainagen
- Wundmanagement
- Infussionen und Portsysteme
- Intramuskuläre Injektionen
- Magensonde: Legen und Wechsel
- spezielle Arzneimittellehre
- abgeschlossene 2-jährige Berufsausbildung zum/zur Altenpfleger/in oder
- Pflegehelfer/innen mit 2-jähriger Berufserfahrung und Nachqualifizierung Behandlungspflege LG1 und LG2 oder
- stationäre Altenhilfe ( nur zur materiellen Fortbildung )
- Altenpflegehelfer/innen
- Erweiterte Behandlungspflege LG 3 und LG 4
- Erlaubnis für die Durchführung von behandlungspflege höherem Aufwands (LG 3) und besonders zeitaufwendiger Art (LG 4).
- Tagespflege – und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, stationäre
- Altenpflegeheime, ambulante Dienste, Betreuungsagenturen
- Möglichkeit der selbständigen Tätigkeit als Unternehmer/in
- ambulante Pflege
- Unikliniken
- Kurkliniken
- Rehakliniken
- Auf Anfrage