Alltagsbegleiter
Lernen Sie von den Besten
Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistenten
Der Beruf des Alltagsbegleiters hat seit der Pflegereform im Januar 2017 einen höheren Stellenwert bekommen.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Alltagsbegleiter von heute und dem Betreuungsassistenten nach §87b SGB XI liegt in der Aufgabenzuordnung. Der Alltagsbegleiter ist ein geschützter Begriff und kann nur durch eine abgeschlossene Weiterbildung nach §53c SGB XI als solcher ausgeübt werden.
Das Aufgabenfeld erstreckt sich hauptsächlich in der Versorgung von Menschen mit Demenz bzw. mit Menschen die an einer eingeschränkten Alltagskompetenz leiden aus.
Ein weiterer Unterschied ist, dass der Alltagsbegleiter ausschließlich körperferne Verrichtungen durchführt und keine Pflegeleistungen wie z.b. der Pflegeassistent. Das Aufgabengebiet ist sehr vielfältig, so kann der Alltagsbegleiter auch mit Autisten, Behinderten, Kindern, Flüchtlingen, Suchtkranken Menschen arbeiten.
Entscheidend für seine Tätigkeit ist immer die vorausgegangene Diagnose „Alltagskompetenz eingeschränkt“. Die Ausbildung wird gefördert von der Bundesagentur für Arbeit und Jobcentern bundesweit und kann von jedem der Interesse; Motivation und ein gutes Empathieverständnis hat ausgeübt werden.
In dieser Weiterbildung werden Ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, damit Sie in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern bzw. älteren Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu verbessern können. Die Weiterbildung ist gem. der Richtlinie nach § 53c SGB XI
Die Weiterbildung startet mit zwei intensiven Präsenzsatagen und verteilt sich anschließend in teilnehmerorientierten Lernstrecken, die individuell mit den Dozenten erarbeitet werden.
- Studienskripte
- Bücher
- E−Books
- Blended Learning Virtuals Software (gedruckt und digital)
- Praktikumsleitfaden
- 100 UE – Betreuungsarbeiten in Pflegeeinrichtungen
- 60 UE – Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen
- Zusätzlich muss ein Praktikum mit einem Umfang von 80 Stunden in einer Einrichtung Ihrer Wahl absolviert werden.
- Tagespflege – und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, stationäre
- Altenpflegeheime, ambulante Dienste, Betreuungsagenturen
- Möglichkeit der selbständigen Tätigkeit als Unternehmer/in
- ambulante Pflege
- Unikliniken
- Kurkliniken
- Rehakliniken