AGB’s

AGB’s

1. Anmeldung und Teilnahme

1.1

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für Teilnehmer/innen, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches oder anderen Förderungsarten gefördert werden.

1.2

Die Teilnahme ist jedermann/-frau möglich. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem/der Teilnehmer/in erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind von dem/der Teilnehmer/in selbst zu prüfen. Sie sind den Bildungsangeboten von VIRTUALS zu entnehmen und / oder im VIRTUALS-Bildungszentrum zu erfragen. VIRTUALS berät und informiert den/die Teilnehmer/in über die Bedingungen und die Anforderungen. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Förderstelle.

1.3

Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, behält sich VIRTUALS den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung vor. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Gebühren.

2. Vertragsabschluss

2.1

Vor Teilnahme füllt der/die Teilnehmer/in die Anmeldung ordnungsgemäß aus. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Allgemeinen Vertragsbedingungen an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich. Der Volljährigkeitseintritt hat auf diesen Vertrag keinen Einfluss.

2.2

Der Schulungsvertrag kommt zustande, sobald die Förderzusage der fördernden Stelle vorliegt und VIRTUALS die Anmeldung schriftlich bestätigt hat bzw bei Privatzahlern die Kostenübernahmeerklärung vorliegt und die Rechnung vor Teilnahmebeginn bezahlt wurde.

3. Widerruf / Rücktritt / Durchführung

3.1

Die Anmeldung kann von dem/der Teilnehmer/in innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach deren Bestätigung schriftlich widerrufen werden. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren der fördernden Stelle direkt durch VIRTUALS erstattet. Ein danach erklärter Widerruf gilt als Kündigung gemäß Ziffer 5. Bei einem verspäteten Widerruf richtet sich die Zahlung der Teilnahmegebühr nach den Vertragsmodalitäten mit der fördernden Stelle.

3.2

VIRTUALS behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen, z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Bei einer Verschiebung des geplanten Veranstaltungsbeginns um mehr als einen Monat besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht des/der Teilnehmer/in.

3.3

Dem/der Teilnehmer/in wird ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass eine Förderung durch einen öffentlichen Kostenträger nach den Maßgaben des SGB II / SGB III nicht oder nicht mehr erfolgen kann (wie. z.B. Arbeitsaufnahme).

3.4

Der/die Teilnehmer/in hat keinen Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozenten/in oder Veranstaltungsraum. VIRTUALS behält sich vor, bei kurzfristiger Erkrankung des/der zuständigen Dozenten/in die vorgesehene Abfolge einzelner Veranstaltungsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall wird die fördernde Stelle unverzüglich benachrichtigt.

4. Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten

4.1

Die Anmeldung kann von dem/der Teilnehmer/in innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach deren Bestätigung schriftlich widerrufen werden. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren der fördernden Stelle direkt durch VIRTUALS erstattet. Ein danach erklärter Widerruf gilt als Kündigung gemäß Ziffer 5. Bei einem verspäteten Widerruf richtet sich die Zahlung der Teilnahmegebühr nach den Vertragsmodalitäten mit der fördernden Stelle.

4.2

VIRTUALS behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen, z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Bei einer Verschiebung des geplanten Veranstaltungsbeginns um mehr als einen Monat besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht des/der Teilnehmer/in.

4.3

Dem/der Teilnehmer/in wird ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass eine Förderung durch einen öffentlichen Kostenträger nach den Maßgaben des SGB II / SGB III nicht oder nicht mehr erfolgen kann (wie. z.B. Arbeitsaufnahme).

4.4

Der/die Teilnehmer/in hat keinen Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozenten/in oder Veranstaltungsraum. VIRTUALS behält sich vor, bei kurzfristiger Erkrankung des/der zuständigen Dozenten/in die vorgesehene Abfolge einzelner Veranstaltungsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall wird die fördernde Stelle unverzüglich benachrichtigt.

5. Kündigung

5.1

Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist grundsätzlich vorher mit der fördernden Stelle abzusprechen.

5.2

Bei Veranstaltungen, die bis zu 3 Monate dauern, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Abweichende Regelungen hierzu können mit VIRTUALS schriftlich vereinbart werden.

5.3

Der/die Teilnehmer/in kann bei Veranstaltungen, die länger als 3 Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Veranstaltungsmonate kündigen. Danach kann der/die Teilnehmer/in den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der nächsten 3 Veranstaltungsmonate ordentlich kündigen.

5.4

Bei rechtmäßiger Kündigung durch den/die Teilnehmer/in sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden Zahlungsraten gemäß Förderbescheid zu entrichten. § 615 Satz 2 BGB (Anrechnung bei Annahmeverzug) gilt nicht. Überzahlte Beträge werden von VIRTUALS erstattet.

5.5

Eine Kündigung seitens des/der Teilnehmer/in aus wichtigem Grund (insbesondere Arbeitsaufnahme, dauerhafte Krankheit) ist in Abstimmung mit der fördernden Stelle jederzeit möglich.

5.6

VIRTUALS ist nach drei schriftlichen Abmahnungen zur ordentlichen Kündigung berechtigt, die mit dem Kostenträger abgestimmt ist.

5.7

VIRTUALS kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der/die Teilnehmer/in gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.2. vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt und dieses Handeln auch nach schriftlicher Abmahnung durch VIRTUALS fortsetzt. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in schuldhaft den Unterrichtsablauf massiv stört oder andere Teilnehmer/innen oder Dozenten/innen belästigt oder bedroht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der/die Teilnehmer/in mit der Zahlung der Gebühren in Höhe von drei Monatsraten in Verzug gekommen ist, wenn das Bildungsziel nicht erreicht werden kann, insbesondere bei dauerhafter Verhinderung des/der Teilnehmer/in oder wenn der/die Teilnehmer/in gegen die geltenden Vertragsbedingungen inkl. der Hausordnung verstößt.

5.8

Im Fall der ordentlichen Kündigung durch VIRTUALS hat die fördernde Stelle die Gebühren anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen nach Ziffern 5.2 und 5.3 zu entrichten.

6. Mitwirkung

6.1

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur unverzüglichen Vorlage seiner/ihrer Förderzusage durch die fördernde Stelle. Liegt VIRTUALS bei Lehrgangsbeginn keine entsprechende Förderzusage vor, ist der/die Teilnehmer/in nicht zur Teilnahme berechtigt.

6.2

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Neben den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die Veranstaltungs-Ordnungen in ihrer jeweiligen Fassung. Sie werden bei Veranstaltungsbeginn ausgehändigt. Den Anweisungen der Leitung des Bildungszentrums sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsbetriebs ist Folge zu leisten.

6.3

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die für die Feststellung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zur Veranstaltung und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

6.4

VIRTUALS bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach Ziffer 6.1 geltend zu machen.

7. Fehlzeiten

7.1

Der/die Teilnehmer/in hat eine tägliche Login – Pflicht während der synchronen Lernzeiten.

7.2

Kann die Lerneinheit aus anerkannt entschuldbaren Gründen nicht wahrgenommen werden, muss dies bei Bekanntwerden, spätestens jedoch am 3. Tag VIRTUALS mitgeteilt werden. Anerkannte Gründe sind Krankheit, Krankheit eines Kindes und Termine für Vorstellungsgespräche. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest (AU) ab dem 1. Krankheitstag bis spätestens zum 3. Werktag bei VIRTUALS vorgelegt werden. Eine nachträgliche Vorlage der Krankheitsbescheinigung führt nicht zur Rücknahme der unentschuldigten Fehlzeit. Termine für Vorstellungsgespräche müssen durch den potentiellen Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden.

7.3

VIRTUALS ist der fördernden Stelle gegenüber verpflichtet, die Anwesenheit zu dokumentieren. Unentschuldigte Fehltage führen zu einer Verminderung der Unterhaltsansprüche, Kinderbetreuungskosten und Fahrkosten für den/die Teilnehmer/in.

7.4

Für unentschuldigte Fehlzeiten erhält der/die Teilnehmer/in eine schriftliche Abmahnung durch VIRTUALS. Nach drei Abmahnungen erfolgt die Kündigung seitens VIRTUALS gemäß Ziffer 5.6.

8. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen

8.1

Jeder/e Teilnehmer/in, der/die regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung.

8.2

Das Bestehen einer Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Die Abnahme von internen Prüfungen und die Ausgabe von VIRTUALS-Zeugnissen richten sich nach den Prüfungsordnungen von VIRTUALS in ihren jeweils geltenden Fassungen. Diese können im Bildungszentrum eingesehen werden. 8.3. Für Veranstaltungen, die auf externe Prüfungen vorbereiten, kann VIRTUALS ein Fachzeugnis erstellen. Für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z.B. bei der IHK) sowie für die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten und Zulassungsbedingungen durch die prüfende Stelle übernimmt VIRTUALS keine Haftung; für die Anmeldung zur externen Prüfung ist der/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich. VIRTUALS unterstützt den/die Teilnehmer/in hierbei.

9. Haftung

9.1

VIRTUALS haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; VIRTUALS haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des/der Teilnehmers/in, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet VIRTUALS bei einfacher Fahrlässigkeit.

9.2

VIRTUALS haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Garderobe des/der Teilnehmers/in.

10.

Datenschutzhinweis Der/die Teilnehmer/in erklärt ausdrücklich sein/ihr Einverständnis, dass seine/ihre Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen EDV-gestützt bearbeitet und gespeichert werden. VIRTUALS stellt sicher, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. den Datenschutzgesetzen der Länder entspricht.

11.

Nebenabreden Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine Lösung zu finden, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen nahe ist.

12.

Abtretungserklärung Der/die Teilnehmer/in tritt seine/ihre gesamten Forderungen gegenüber dem Kostenträger, die sich aus der Durchführung der Maßnahme ergeben (Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren etc.) an Virtuals ab. Sollte der Kostenträger irrtümlicherweise eine Zahlung an den/die Teilnehmer/in vornehmen, verpflichet sich der/die Teilnehmer/in zur unaufgeforderten Weiterleitung an Virtuals.

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